Es gilt in Österreich die Bestattungspflicht der Urne auf einem Friedhof.
Es ist jedoch auf Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft eine Ausnahmegenehmigung möglich und kann dann die Urne auf dem eigenen Grundstück beigesetzt werden. Wir erledigen den Antrag gerne für Sie.
Diamantbestattung oder Seebestattung sind auch möglich.
Wir informieren Sie gerne.